
Führerschein: Code 95
15/04/2024
Führerscheinklasse 2: Wie lange ist sie noch gültig?
15/04/2024
Welche Führerscheinklassen gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Sie möchten Ihren Führerschein machen oder aber Ihre aktuelle Fahrerlaubnis erweitern? In diesen Fällen werden Sie früher oder später über die Führerscheinklassen stolpern. Diese definieren, welches Fahrzeug Sie unter welchen Voraussetzungen führen dürfen und welche Anforderungen Sie dafür erfüllen müssen. In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen vom Moped über den Pkw bis hin zum Traktor. Dazu gesellen sich Sonderformen wie der Führerschein ab 17 (BF17) oder der Mofa-Führerschein.
So kann es für Laien durchaus verwirrend sein, einen Überblick der verschiedenen Führerscheinklassen zu haben. Damit Sie ab jetzt informiert sind, haben wir Ihnen nachfolgend eine Führerscheinklassen Übersicht zusammengestellt und unsere Experten der Fahrschule Aachen Dovermann beraten Sie selbstverständlich jederzeit persönlich.
Welche Führerscheinklassen gibt es nicht mehr?
Gehen wir zurück zum Ende des Jahres 1998. Damals gab es noch die sieben Führerscheinklassen, die in 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5 eingeteilt waren. Seit der EU-Führerscheinreform, dem Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 19. Januar 2013 und der Einführung des EU-Führerscheins gibt es nun 16 Führerscheinklassen sowie Unterklassen. Außerdem kam die neue Führerscheinklasse AM dazu und ersetzt die alten Klassen M und S, welche für gering motorisierte Quads/Trikes, Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor galten. Statt Ziffern finden sich jetzt Buchstaben in der Führerscheinklassen Übersicht.
Welche Führerscheine gibt es heute?
Damit Sie wissen, welche Führerscheinklasse für Ihre Ziele relevant ist, haben wir Ihnen eine Führerschein-Übersicht zusammengestellt, die alle aktuellen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gültigen Führerscheinklassen umfasst.
PKW (mit Anhänger)
Früher: Führerscheinklasse 3
Heute:
Lkw (mit Anhänger)
Früher: Führerscheinklasse 2 und 3
Heute:
Zudem umfassen die Fahrzeugklassen C1, C1E, C und CE das Führen von Fahrzeugtypen mit besonderer Zweckbestimmung wie:
- Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
- Einsatzfahrzeuge der Polizei
- Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
- Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks
- Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
- Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge
- Beschuss-geschützte Fahrzeuge
- Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
- spezialisierte Verkaufswagen
- Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
- Leichenwagen
- Wohnmobile



