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21/09/2026Reißverschlussverfahren: So fädelst du dich bei Fahrbahnverengungen richtig ein
Baustelle, eine Spur fällt weg, dahinter stauen sich die Autos. Fast immer gibt es die eine Person, die schon 500 Meter vorher die Spur wechselt – und die anderen, die genervt hupen, wenn kurz vor der Engstelle noch jemand einschert. Dabei macht meistens keiner von beiden etwas falsch. Das Reißverschlussverfahren wird häufiger missverstanden, als man denkt.
Wichtig vorab: Beim Reißverschlussverfahren fährst du auf deiner Spur bis kurz vor die Engstelle weiter und wechselst erst dort im Wechsel mit der durchgehenden Spur ein. Frühes Einordnen ist nicht vorbildlich, sondern verursacht unnötig lange Staus.1
1. Wann gilt das Reißverschlussverfahren?
Das Verfahren ist in § 7 Abs. 4 StVO geregelt und greift immer dann, wenn eine Fahrspur endet oder wegen eines Hindernisses – etwa einer Baustelle oder eines liegen gebliebenen Fahrzeugs – nicht mehr befahrbar ist. Es gilt unabhängig davon, ob ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt ist: Sobald erkennbar ist, dass eine Spur wegfällt, müssen sich Fahrzeuge gegenseitig einfädeln lassen.1
2. Richtig einfädeln: Erst kurz vor der Engstelle wechseln
Der Punkt, der am häufigsten für Verwirrung sorgt: Wer bis unmittelbar vor die Engstelle auf der endenden Spur weiterfährt, verhält sich richtig – nicht falsch. Ein früher Spurwechsel wirkt zwar rücksichtsvoll, verlängert aber den Stau unnötig, weil eine ganze Fahrspur ungenutzt bleibt. Erst direkt an der Engstelle wechseln sich beide Spuren im Wechsel ab: ein Fahrzeug von der durchgehenden Spur, dann eines von der endenden Spur, und so weiter.1
3. Die häufigsten Fehler
- Zu frühes Einordnen: Verursacht unnötig lange Staus, weil eine Spur vorzeitig leer bleibt.
- Den Wechsel erzwingen: Wer sich ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr in die Lücke drängt, verstößt gegen das Rücksichtnahmegebot.
- Blockieren: Wer aktiv verhindert, dass sich jemand von der endenden Spur einordnen kann, handelt ebenfalls falsch – auch wenn es sich richtig anfühlt.
4. Nicht überall: Auf Autobahnauffahrten gilt es nicht
Ein wichtiger Unterschied für Fahranfänger: Auf Autobahnauffahrten gilt das Reißverschlussverfahren nicht. Wer aus dem Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffährt, muss sich in den fließenden Verkehr einordnen und notfalls auf eine passende Lücke warten – der durchgehende Verkehr hat Vorrang und muss nicht automatisch Platz machen.1 Mehr dazu, wie das Auffahren auf die Autobahn richtig gelingt, findest du in unserem Beitrag zum Autobahnfahren für Einsteiger.
5. Haftung und Bußgeld bei Verstößen
Wer beim Reißverschlussverfahren die Spur wechselt, trägt eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Kommt es dabei zum Unfall, sprechen Gerichte dem Spurwechsler in der Regel den überwiegenden Teil der Haftung zu – häufig zwischen 70 und 100 Prozent, weil er die Gefährdung verursacht. Wer umgekehrt andere nicht einfädeln lässt, riskiert ein Bußgeld von 20 €.2 Der Betrag klingt gering, das eigentliche Risiko liegt aber im Auffahrunfall, der durch das Blockieren provoziert wird.
6. Fazit
Das Reißverschlussverfahren ist einfacher, als sein Ruf vermuten lässt: bis zur Engstelle fahren, dann im Wechsel einordnen, ohne zu drängeln oder zu blockieren. Wer das verinnerlicht, kommt nicht nur selbst entspannter durch die nächste Baustelle, sondern trägt auch dazu bei, dass sich der Stau dahinter nicht unnötig verlängert.
Du willst Fahrsituationen wie diese schon während der Ausbildung gezielt üben? Alle Infos zur Ausbildung findest du auf unserer Übersicht zum Autoführerschein in Aachen. Die nächsten Termine für den Theorieunterricht stehen im Theorieplan.
Fragen zu deiner Ausbildung? Sprich uns einfach direkt an oder komm an einem unserer Standorte in der StädteRegion Aachen vorbei.
1 ADAC: „Reißverschlussverfahren: So fädeln Sie korrekt ein“
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/reissverschlussverfahren/
2 punkte-flensburg.de: „Reißverschlussverfahren – Wann ist es anzuwenden?“
https://www.punkte-flensburg.de/reissverschlussverfahren/
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand September 2026 wieder. Bußgelder und Punktzahlen können sich ändern.