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26/10/2026Probezeit nach dem Führerschein: A- und B-Verstöße, Aufbauseminar und was danach passiert
Prüfung bestanden, Führerschein in der Hand, die erste Fahrt allein. Was viele dabei vergessen: Dein Führerschein ist zunächst nur einer auf Probe. In den ersten Jahren gelten strengere Regeln als für Fahrer mit langer Erfahrung. Wer sie kennt, fährt entspannter und vermeidet Ärger, den man sich leicht sparen kann.
Wichtig vorab: Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Schwere Verstöße führen schon beim ersten Mal zu einem Aufbauseminar und verlängern die Probezeit um zwei Jahre.1 Das Ziel ist Verkehrssicherheit, nicht Strafe.
1. Was ist die Probezeit?
Wer den Führerschein zum ersten Mal erwirbt, bekommt die Fahrerlaubnis zunächst auf Probe. Das regelt § 2a des Straßenverkehrsgesetzes. Die Probezeit beträgt zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.1 In dieser Zeit beobachten die Behörden besonders genau, ob du dich an die Regeln hältst. Eingetragen werden Verstöße im Fahreignungsregister.
2. Schwere und weniger schwere Verstöße
Das Gesetz unterscheidet zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Im Alltag sprechen viele von A-Verstößen und B-Verstößen. Welcher Verstoß in welche Gruppe fällt, steht in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung.1
- A-Verstöße (schwerwiegend): Dazu zählen zum Beispiel ein Rotlichtverstoß, die Nutzung des Handys am Steuer oder Alkohol im Straßenverkehr. Unser Beitrag zum Thema Smartwatch am Steuer zeigt, wie schnell der Blick aufs Handgelenk zum Problem werden kann.
- B-Verstöße (weniger schwerwiegend): Das sind leichtere Verstöße, die trotzdem in der Probezeit zählen.
Bevor du dich auf Einzelfälle verlässt: Die genaue Einstufung eines Verstoßes entscheidet am Ende die Behörde auf Grundlage der Anlage 12.
3. Die drei Stufen bei Verstößen
Das Gesetz sieht ein gestuftes Vorgehen vor:1
- Stufe 1, Aufbauseminar: Ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße führen zur Anordnung eines Aufbauseminars. Die Behörde setzt dafür eine Frist.
- Stufe 2, schriftliche Verwarnung: Kommt nach dem Seminar ein weiterer schwerwiegender oder kommen zwei weitere weniger schwerwiegende Verstöße hinzu, folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen.
- Stufe 3, Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weiteren weniger schwerwiegenden Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
4. Verlängerung der Probezeit
Wird ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Aus zwei werden dann vier Jahre.1 Wer die Anordnung zum Seminar nicht fristgerecht erfüllt, muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Nach einer Entziehung brauchst du für eine neue Fahrerlaubnis unter anderem den Nachweis über die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
5. Warum die Regeln für Fahranfänger strenger sind
Fahranfänger haben noch wenig Routine, schätzen Risiken schlechter ein und sind deshalb häufiger an Unfällen beteiligt. Die Probezeit soll genau hier ansetzen. Dazu gehört auch das Alkoholverbot: In der Probezeit gilt 0,0 Promille. Mehr zu sicherer Fahrweise im Alltag findest du in unseren Beiträgen zum Fahren in der dunklen Jahreszeit und zum Autobahnfahren für Einsteiger.
6. Fazit
Die Probezeit ist kein Grund zur Sorge, wenn du dich an die Regeln hältst. Behalte die einfachen Dinge im Blick: Handy weg, nüchtern fahren, Rot ist Rot, Tempo anpassen. Wer das beherzigt, übersteht die zwei Jahre ohne Aufbauseminar.
Du willst sicher in dein Autofahrerleben starten? Alle Infos zur Ausbildung findest du auf unserer Übersicht zum Autoführerschein in Aachen. Die nächsten Termine für den Theorieunterricht stehen im Theorieplan.
Fragen zu deiner Ausbildung? Sprich uns einfach direkt an oder komm an einem unserer Standorte in der StädteRegion Aachen vorbei.
1 Gesetze im Internet: „§ 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe“
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand Oktober 2026 wieder. Gesetze und Einstufungen können sich ändern.