Wohnmobilführerschein machen und Reise starten

Der Traum, jederzeit selbst zu bestimmen, wohin die nächste Reise geht und dabei unabhängig von Unterkünften zu bleiben, geht mit einem Wohnmobil in Erfüllung. Allerdings braucht es für die Reise mit dem Wohnmobil auch einen Wohnmobilführerschein. Insbesondere, wenn Sie zum erst mal über den Kauf oder das Mieten eines Wohnmobils nachdenken, sollten Sie sich vorab die Frage stellen, mit welchem Führerschein Sie das Gefährt führen dürfen. Es gilt zu beachten, dass es je nach Typ des Wohnmobils eine andere Fahrerlaubnis bedarf. Haben Sie Glück, können Sie Ihr Wohnmobil sogar mit dem normalen Autoführerschein steuern. Sie sehnen sich nach dem großen Abenteuer und planen Ihren nächsten Urlaub im mobilen Eigenheim? Dieser Artikel auf unserem Blog liefert Ihnen alle nötigen Infos rund um den Wohnmobilführerschein!

Wir haben uns die Thematik nachfolgend für Sie genauer angesehen und zeigen Ihnen, für welches Wohnmobil welcher Führerschein benötigt wird, welche zwei Faktoren den „Wohnmobilführerschein“ bestimmen und worauf Sie noch achten müssen. Nur so vermeiden Sie im Ernstfall eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.

Was ist ein Wohnmobilführerschein überhaupt?

Um es direkt auf den Punkt zu bringen – einen speziellen Wohnmobilführerschein gibt es im eigentlichen Sinn nicht. Stattdessen werden beim Führerschein unterschiedliche Klassen definiert, die vom Gesamtgewicht des Fahrzeugs abhängen. Darunter fallen auch Wohnwagen, Reisemobile, Camper, Caravans und alle sonstigen Reisegefährten. Das bedeutet für den „Wohnmobilführerschein“: Es kommt auf das Gewicht an, das Sie ziehen oder fahren.

Entscheiden sind hierfür zwei Kriterien:

  • das Jahr, in dem Sie Ihren Führerschein abgelegt haben
  • das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils

Gut zu wissen

Das zulässige Gesamtgewicht (mit allem beladen, was Sie auf Ihrer Reise mitnehmen, inklusive Betankung und allen Passagieren) wird wie folgt berechnet: Leergewicht des Fahrzeugs + Zuladung = zulässiges Gesamtgewicht (in Tonnen angegeben).

Aus diesen beiden Faktoren ergibt sich letztlich die Führerscheinklasse, die eine Antwort auf die Frage gibt, welches Wohnmobil Sie mit welchem Führerschein fahren dürfen.

Wohnmobile: Welcher Führerschein vor 1999?

Haben Sie Ihren Führerschein der heutigen Klassen B und damaligen Klasse 3 gemacht, so dürfen Sie mit dem roten Papierführerschein ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren – worunter auch Wohnmobile zählen. Diese Fahrberechtigung hat auch mit dem Tausch in den EU-Scheckkarten-Führerschein weiterhin ihre Gültigkeit. Bis zu Ihrem 50. Lebensjahr dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 3 sogar ein Gespann von bis zu 18,5 Tonnen ziehen. Ein zusätzlicher Anhänger an Ihrem Wohnmobil ist damit ebenso kein Problem. Ab dem 50. Lebensjahr sind noch 12 Tonnen erlaubt. Sollten Sie jedoch auch weiterhin 18,5 Tonnen ziehen wollen, müssen Sie Ihren alten „Wohnmobilführerschein“ in den neuen EU-Führerschein umtauschen und die Klasse CE79 eintragen lassen. Diese müssen Sie nun alle 5 Jahre erneuern und dafür eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest nachweisen.

Wohnmobile: welcher Führerschein nach 1999?

Haben Sie Ihren Führerschein nach 1999 erworben, wird es in Hinblick auf den „Wohnmobilführerschein“ etwas komplizierter und die Frage, welches Wohnmobil mit welchem Führerschein Sie führen dürfen, lässt sich nicht mehr ohne Weiteres beantworten. Schauen wir uns das nachfolgend einmal genauer an.

Wohnmobil Führerschein B und B96 oder Wohnmobil Führerschein C1, C1E oder BE?

Mit der Aufteilung der Führerscheinklasse 3 in die Klassen B, BE, C1 und C1E müssen Sie mit dem Erwerb des Führerscheins nach 1999 einiges mehr beachten, wenn Sie einen „Wohnmobilführerschein“ erwerben wollen.

Wohnmobil Führerschein B und B96

Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse B, der im Allgemeinen als „der Führerschein“ gilt, können Sie alle Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen fahren. Ob mit oder ohne Anhänger, ist dabei irrelevant. Sie können zwar zusätzlich einen Anhänger von bis zu 750 kg ziehen, aber nur so lange das gesamte Gespann insgesamt bei 3.500 kg bleibt. Erinnern Sie sich, dass sich das zugelassene Gesamtgewicht auf das Fahrzeug samt vollständiger Beladung und Passagiere bezieht. In der Regel reichen 3,5 Tonnen den meisten für ein Wohnmobil kaum aus, obwohl es schon eine gute Grundlage ohne Extraaufwand bietet.

Wollen Sie mit einem „Wohnmobilführerschein“ mehr Zuglast führen, können Sie Ihre Fahrerlaubnis B um den Zusatz B96 erweitern. Das ermöglicht Ihnen ein Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 t zu ziehen. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf 750 kg bis maximal 3.500 kg betragen. In unserer Fahrschule in Aachen können Sie Ihre Fahrzeugklasse um den Zusatz B69 bequem in einem Kurs erweitern.

Wohnmobil Führerschein C1, C1E und BE

Sofern Ihnen das Gewicht für den Zusatz B96 zu Ihrem „Wohnmobilführerschein“ B noch zu gering ist, können Sie auf die nächsthöhere Klasse BE, den Wohnmobil Führerschein C1 oder C1E aufstocken. Mit der Klasse BE ist es Ihnen erlaubt ein Zugfahrzeug bis 3,5 t und einen Anhänger bis 3,5 t durch den Straßenverkehr zu lenken. Dies wäre eine Überlegung wert, wenn Sie sich statt eines Wohnmobils einen Wohnwagen kaufen oder mieten möchten.

Der Wohnmobil Führerschein C1 entspricht den gleichen Anforderungen des alten Führerscheins Klasse 3. Sie können mit dem „Wohnmobilführerschein“ ein Gefährt bis 7,5 Tonnen führen und einen Anhänger mit maximal 750 kg ziehen. Der Führerschein der Klasse C1E berechtigt Sie ein Wohnmobil bis 7,5 Tonnen zu fahren und zusätzlich einen Anhänger über 3,5 Tonnen anzuhängen. Insgesamt darf das Gespann die 12 Tonnen nicht überschreiten.

Bedenken Sie bei den „Wohnmobilführerscheinen“ C1 und C1E, dass Sie seit 2013 dazu verpflichtet sind, diese alle 5 Jahre erneuern zu lassen und eine gesundheitliche Eignung vorzulegen, sollten Sie auch weiterhin diese Klassen fahren wollen.

Mit dem Führerschein der Klasse C können Sie sogar Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen bewegen.

Sie sind sich unsicher darüber, ob Sie den nötigen „Wohnmobilführerschein“ für das Fahrzeug, das Sie gerne bewegen würden, haben? Treten Sie gerne jederzeit in Kontakt zu uns und lassen Sie sich beraten.

FAQ WOHNMOBILFÜHRERSCHEIN

Haben Sie Ihren Führerschein vor 1999 erworben, müssen Sie sich um einen „Wohnmobilführerschein“ keine Gedanken machen. Sie können bis zu 18,5 Tonnen und ab dem 50 Lebensjahr bis zu 12 Tonnen fahren. Nach dem Jahr 1999 gilt für den „Wohnmobilführerschein“:

  • bis zu 3,5 Tonnen mit dem Führerschein der Klasse B
  • bis zu 7,5 Tonnen mit dem Führerschein der Klasse C1
  • bis zu 12 Tonnen mit dem Führerschein der Klasse C1E

Ohne einen entsprechenden „Wohnmobilführerschein“ bzw. die richtige Fahrzeugklasse machen Sie sich beim Fahren eines Wohnmobils strafbar und riskieren eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Der Bußgeldkatalog sieht drei Punkte in Flensburg, eine hohe Geldbuße oder in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.

Das kommt ganz darauf an, wie hoch das Gewicht des Wohnmobils ist, mit dem Sie unterwegs sein möchten. Bei uns können Sie zu allen genannten Klassen den Führerschein in Aachen ablegen und erhalten einen fundierten Theorie- und Praxisunterricht. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch in der Fahrschule Dovermann über den „Wohnmobilführerschein“ und darüber, welche Möglichkeiten Sie haben.

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