Führerschein Ablauf
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26/03/2024Erleichterungen für Flüchtlinge: Verlängerung der Gültigkeit von ukrainischen Führerscheinen und Anrechnung von Berufskraftfahrer-qualifikationen
Die EU-Kommission plant Maßnahmen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Führerscheine und Berufskraftfahrerqualifikationen, um Flüchtlingen aus der Ukraine den Zugang zum Straßenverkehr zu erleichtern und die Logistik in Deutschland zu stärken.
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der bedeutende Erleichterungen für Flüchtlinge aus der Ukraine und die Logistikbranche in Deutschland mit sich bringt.
Die folgenden Erleichterungen sind nicht nur ein wichtiger Schritt zur Integration von Flüchtlingen aus der Ukraine, sondern tragen auch dazu bei, die angespannte Lage in der Logistikbranche in Deutschland zu entschärfen.
Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
1
Verlängerung der Gültigkeit von ukrainischen Führerscheinen: Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung müssen ukrainische Geflüchtete ihren Führerschein vorerst nicht umschreiben lassen. Die Gültigkeit ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis wird bis mindestens Februar 2024 in Deutschland anerkannt.
2
Anrechnung von Berufskraftfahrerqualifikationen: Da es in Deutschland keine vergleichbare Berufskraftfahrerqualifikation wie in der Ukraine gibt, wird eine verkürzte Schulung mit anschließender Prüfung für Berufskraftfahrer aus der Ukraine vorgesehen. Dies erleichtert den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt und wirkt dem Fachkräftemangel in der Logistikbranche entgegen.
3
Solidarität und Effizienz: Die geplante europaweite Lösung, die von Deutschland vorangetrieben wurde, signalisiert eine starke Solidarität mit den Flüchtlingen aus der Ukraine und unterstützt gleichzeitig die Logistik in Deutschland. Die Unsicherheit bezüglich der Anerkennung ukrainischer Führerscheine und Berufskraftfahrerqualifikationen wird damit bald ein Ende haben.
4
Zeitrahmen und Umsetzung: Die Verordnung sieht vor, dass ukrainische Führerscheine bis mindestens zum 23. Februar 2023 anerkannt werden. Die Verkündung im EU-Amtsblatt wird erwartet, und die Verordnung soll 20 Tage danach ohne nationale Umsetzungsakte unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft treten. Diese Maßnahme wird voraussichtlich im Herbst erfolgen.