Führerscheinreform 2026/2027: Was sich wirklich ändert – und was noch nicht sicher ist
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17/08/2026Wer seinen Führerschein zwischen 2002 und 2004 gemacht hat, sollte jetzt aktiv werden: Die nächste Frist im bundesweiten Führerschein-Pflichtumtausch endet am 19. Januar 2027. Wir erklären, wer betroffen ist, was bei Versäumnis droht – und wie der Umtausch konkret in der StädteRegion Aachen abläuft.
Worum geht es beim Führerschein-Umtausch?
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches, fälschungssicheres Format erhalten. Deshalb müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine – ob grauer oder rosa Papierführerschein oder alte Scheckkarte – bis spätestens 19. Januar 2033 gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden.1 2
Damit nicht alle rund 43 Millionen betroffenen Dokumente gleichzeitig bei den Behörden landen, erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Alters- bzw. Ausstellungsjahrgang. Die Frist für die Jahrgänge 1999 bis 2001 ist bereits am 19. Januar 2026 abgelaufen. Aktuell an der Reihe: Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 – sie müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.3
Bin ich betroffen?
Maßgeblich ist nicht das Jahr deiner Fahrprüfung, sondern das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite deines Kartenführerscheins, Ziffer 4a. Liegt dieses Datum zwischen 2002 und 2004, betrifft dich die aktuelle Frist.2 Die Umtauschpflicht gilt gleichermaßen für Pkw- und Motorradführerscheine.
- Papierführerschein (grau oder rosa): Hier zählt dein Geburtsjahr statt des Ausstellungsjahres – diese Umtauschstufe ist für die meisten Jahrgänge inzwischen abgeschlossen.
- Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Der Umtausch selbst ist ein reiner Dokumentenwechsel: Es gibt keine neue Fahrprüfung, keinen Sehtest und keine ärztliche Untersuchung. Deine Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.2 3
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Keine Sorge: Ein verpasster Umtausch ist keine Straftat. Ab dem 20. Januar 2027 ist das alte Führerschein-Dokument jedoch formal ungültig. Wirst du in dieser Zeit kontrolliert, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Deine eigentliche Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt – du darfst weiterhin fahren, solltest den Umtausch aber zeitnah nachholen.4
So läuft der Umtausch in der StädteRegion Aachen ab
Zuständig für alle Führerscheinangelegenheiten mit Hauptwohnsitz in Aachen ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen in Würselen (Carlo-Schmid-Straße 4, 52146 Würselen) – nicht die Aachener Innenstadt.5
Du hast drei Möglichkeiten:
- Online über das Serviceportal der StädteRegion Aachen
- Postalisch per Antrag und Versand der Unterlagen
- Vor Ort mit Termin – oder dienstags von 7:30 bis 11:00 Uhr am eigens eingerichteten Sonderschalter ohne Terminvereinbarung speziell für den Pflichtumtausch6
Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie dein alter Führerschein. Wurde dein Führerschein außerhalb der StädteRegion Aachen ausgestellt, brauchst du zusätzlich eine Karteikartenabschrift.5 Die Verwaltungsgebühr liegt bei rund 25 Euro, hinzu kommen je nach Beantragungsweg Kosten für Porto und das biometrische Passfoto.2
Unser Tipp: Jetzt kümmern statt bis Januar warten
Die StädteRegion Aachen weist selbst darauf hin, dass die Bearbeitung von Führerscheinanträgen bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen kann.5 Wer erst kurz vor dem Stichtag aktiv wird, riskiert also unnötigen Stress und lange Wartezeiten. Am entspanntesten geht's, wenn du deinen Termin oder Online-Antrag schon jetzt erledigst.
Du stehst selbst kurz vor deiner ersten Fahrprüfung oder überlegst, mit der Fahrausbildung zu starten? Als Fahrschule mit langjähriger Erfahrung in Aachen beraten wir dich gerne zu Pkw- und Motorradführerschein – sprich uns einfach direkt an.
1 Bundesregierung: „Führerschein umtauschen: Diese Fristen gelten“
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574
2 Bundesministerium für Verkehr (BMV): „Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten?“
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html
3 ADAC: „Führerschein umtauschen: Alle Fristen als Tabelle“
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/
4 t-online: „Führerschein läuft ab: Frist – Millionen Fahrer müssen bis 2027 handeln“
https://www.t-online.de/mobilitaet/aktuelles/id_101332388/fuehrerschein-laeuft-ab-frist-millionen-fahrer-muessen-bis-2027-handeln.html
5 StädteRegion Aachen: „Führerscheinstelle“
https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/strassenverkehrsamt-a-36/fuehrerscheinstelle
6 StädteRegion Aachen: „Umtausch in den neuen EU-Kartenführerschein“
https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/strassenverkehrsamt-a-36/fuehrerscheinstelle/umtausch/umstellung-fuehrerscheine
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 wieder. Bitte prüfe aktuelle Öffnungszeiten und Verfahrenswege direkt beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen, da sich Details ändern können.
