Führerscheinklasse 3 – das müssen Sie jetzt wissen

Der Austausch der alten Führerscheine ergab sich mit der Änderung der EU-Richtlinien und der Vereinheitlichung auf die europäischen Fahrerlaubnisklassen. Seitdem ist auch die Führerscheinklasse 3 veraltet. Bisher galt die Klasse 3 als Allrounder unter den Fahrerlaubnissen. Mit ihr war es möglich gleich unterschiedliche Fahrzeuge wie Pkw, Lkw und Motorrad zu führen. Nun müssen alle Inhaber des Führerscheins der Klasse 3 ihren Führerschein bis spätestens 2033 austauschen.

Führerscheinklasse 3 im Überblick:

  • Die Führerscheinklasse 3 berechtigte zum Führen von Fahrzeugen anderer Klassen.
  • Neben kleinen Lkw durften mit dem „alten“ Führerschein 3 auch Motorräder bis zur Klasse A1, Trikes und Quads gefahren werden.
  • Welche genau das sind, hängt jedoch vom Ausstellungsdatum sowie dem Ort, ob BRD oder DDR, ab.
  • Gespanne über zwölf Tonnen unterliegen einer Pflichtuntersuchung ab 50 Jahre alle 5 Jahre.
  • Schlüsselnummern zeigen auf, dass die jeweilige Fahrerlaubnis eingeschränkt oder erweitert wird.
  • Zum Umtausch des Führerscheins der Führerscheinklasse 3 benötigen Sie Ihren alten Führerschein, einen Ausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und einen Termin beim zuständigen Straßenverkehrsamt.
  • Wann Ihr Jahrgang an der Reihe ist, entnehmen Sie unserer Tabelle am Ende des Beitrags.

Warum ein Umtausch der Führerscheine?

Mit der geänderten Gesetzeslage und dem EU-Recht soll ein einheitlicher Standard aller Führerscheinklassen in ganz Europa geschaffen werden. Ziel ist es, das grenzübertretene Reisen zu vereinfachen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Seit 1999 findet daher ein Austausch der Führerscheine mit der alten Führerscheinklasse 3 statt. Im Zuge dessen wurde das gesamte System überarbeitet, sodass es inzwischen in Deutschland insgesamt 16 Führerscheinklassen, die mit Buchstaben gekennzeichnet sind, gibt.

Die Umstellung der Führerscheinklasse 3 sorgt seither für große Verwirrung und immer wieder stellen sich Betroffene die Frage, was sie jetzt noch fahren dürfen und was nicht. Genau das verraten wir von der Fahrschule Dovermann Ihnen nachfolgend.

Übrigens: Gerne können Sie uns auch in einem unserer Standorte direkt auf Ihren Führerschein in Aachen ansprechen.

Wozu berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 3?

Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich dürfen Sie mit der alten Führerscheinklasse 3 auch alle Fahrzeuge aus den neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren.

Das bedeutet, Sie dürfen:

  • Pkw und Lkw bis 7,5 T
  • Motorrad bis 125 ccm (bei Ausstellung des Führerscheins vor dem 1. April 1980)
  • Zugfahrzeuge Gespanne mit drei Achsen von bis zu 7,5 t und einachsige Anhänger von bis zu 11 t anhängen,
  • Quads und
  • unter Umständen Trikes fahren.

Der Umtausch der Führerscheinklasse 3 in die neuen Führerscheinklassen in der Übersicht:

vor dem 1.4.1980:

Führerscheinklasse: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

Schlüsselzahlen: CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

nach dem 31.3.1980 und vor dem 1.1.1989:

Führerscheinklasse: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

Schlüsselzahlen: CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3), C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

nach dem 31.12.1988:

Führerscheinklasse: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

Schlüsselzahlen: CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

Gespanne bis 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen gelten ab dem 50. Jahr befristet. Dazu ist alle 5 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. Die Klasse T ist nur auf Antrag möglich und wird Personen erteilt, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Die Klasse L für landwirtschaftliche Fahrzeuge wird hingegen übernommen.

In welche Führerscheinklassen Ihre Führerscheinklasse 3 aber genau umgeschrieben wird, hängt einerseits vom Ausstellungsdatum, dem Ausstellungsort (BRD oder DDR) und den Schlüsselzahlen ab.

Schlüsselnummern und Schlüsselzahlen

Bei den Schlüsselnummern handelt es sich um jene Fahrzeugklassen, die Sie zusätzlich zur Führerscheinklasse 3 erworben haben. Sie geben also darüber Aufschluss, ob Sie beispielsweise eine Zugmaschine mit drei Achsen oder Leichtkrafträder bis zur Klasse A1 führen dürfen. Ausgeschlossen sind die Klasse A (schwere Motorräder), Klasse D (Busse zur Beförderung von Personen) und Klasse T (land- und forstwirtschaftliche Maschinen).

Ist es zwingend, den Führerschein der Klasse 3 umschreiben zu lassen?

Alle Führerscheine der Führerscheinklasse 3 müssen bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Bis dahin hat Ihr altes Dokument noch Gültigkeit, danach endet diese jedoch. Die Fristen für die Jahrgänge unterscheiden sich. Es kann also durchaus sein, dass Sie Ihren Führerschein 3 bereits früher umschreiben müssen. Achten Sie daher auf die Fristen.

Ein Umtausch findet unkompliziert bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts statt. Neben den bereits genannten Dokumenten wie dem alten Führerschein und Ihrem Ausweis sowie einem Passbild kommen Gebühren in Höhe von ca. 25 Euro auf Sie zu.

Führerscheinklasse 3 und die Befristung auf das 50. Lebensjahr

Mit der Führerscheinklasse 3 sind Sie berechtigt nicht nur einen 7,5-Tonner zu fahren, sondern auch schwere Anhänger zu ziehen. Die Gespanne dürfen dabei ein Gesamtgewicht von bis zu 18,75 Tonnen erreichen. Damit haben Sie mit der Führerscheinklasse 3 eine eingeschränkte Lkw-Klasse, welche beim Umtausch in CE mit der Schlüsselziffer 79 überführt wird. Allerdings ist die Klassen CE 79 befristet. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihren Führerschein tauschen oder ihn erst erwerben. Möchten Sie von der Führerscheinklasse Gebrauch machen, müssen Sie ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung vorweisen. Danach erfolgt eine neue 5-Jahres-Befristung.

Haben Sie noch weitere Fragen zur Führerscheinklasse 3? Wenden Sie sich gerne an das Expertenteam Ihrer Fahrschule in Aachen.

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