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21/09/2026Smartwatch am Steuer: Wo endet der Blick auf die Uhrzeit – und wo beginnt der Bußgeldverstoß?
Die Smartwatch vibriert kurz am Handgelenk, eine Nachricht ist eingegangen. Der Blick geht automatisch nach unten – auch wenn das Auto gerade rollt. Was im Alltag längst Gewohnheit ist, kann am Steuer schnell zum teuren Fehler werden. Anders als beim Handy ist vielen Fahranfängern gar nicht klar, dass die Smartwatch rechtlich genauso behandelt wird.
Wichtig vorab: Die StVO nennt die Smartwatch nicht ausdrücklich, doch § 23 Abs. 1a StVO gilt für jedes „elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“ – und damit auch für die Uhr am Handgelenk. Ein flüchtiger Blick auf die Uhrzeit ist vermutlich zulässig, das Lesen einer Nachricht dagegen nicht.1
1. Warum die Smartwatch rechtlich wie ein Handy behandelt wird
Der sogenannte „Handyparagraph“ § 23 Abs. 1a StVO wurde bewusst technikoffen formuliert. Er verbietet nicht nur Mobiltelefone, sondern jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient – das schließt Tablets, Laptops und eben auch Smartwatches ein. Entscheidend ist nicht der Name des Geräts, sondern seine Funktion: Kann es Nachrichten anzeigen, Anrufe entgegennehmen oder Termine verwalten, fällt es unter die Regelung.
2. Was ist noch erlaubt – und was nicht?
Die Nutzung ist nach § 23 Abs. 1a StVO nur zulässig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Freisprechen/Sprachsteuerung: Das Gerät wird nicht in die Hand genommen, sondern per Sprache bedient oder liest Inhalte vor.
- Kurzer, situationsgerechter Blick: Es ist nur ein kurzer Blick nötig, der zur Verkehrssituation passt – etwa ein flüchtiger Blick auf die Uhrzeit.
Das Lesen einer Textnachricht, das Antworten auf eine E-Mail oder das Durchscrollen von Benachrichtigungen erfüllt diese Bedingungen nicht und ist damit verboten – unabhängig davon, wie kurz die Ablenkung gefühlt erscheint.1
3. Bußgeld und Punkte im Überblick
- Ohne Unfall: 100 € Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
- Mit Unfall: 200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Damit liegt der Verstoß auf demselben Niveau wie beim klassischen Handy am Steuer.1 Für Fahranfänger in der Probezeit ist das ein unnötiges Risiko, das sich mit ein wenig Gewöhnung leicht vermeiden lässt: Smartwatch stumm schalten oder in den Fahrmodus versetzen, bevor es losgeht.
4. Reaktionszeit: Unterschätzte Ablenkung am Handgelenk
Eine britische Studie hat gemessen, wie stark die Reaktionszeit beim Blick auf die Smartwatch steigt – und kam auf einen höheren Wert als beim Smartphone: rund 2,5 Sekunden gegenüber 1,85 Sekunden beim Handy.1 Zur Einordnung: Bei Tempo 50 legt ein Auto in 2,5 Sekunden bereits rund 35 Meter zurück, bei Tempo 100 sind es etwa 70 Meter – Strecke, die praktisch blind zurückgelegt wird.
5. Warum das gerade in der Probezeit zählt
In der zweijährigen Probezeit reagiert das Fahreignungssystem empfindlicher auf bestimmte Verstöße. Eine abgelenkte Sekunde am Handgelenk zählt zwar nicht automatisch als schwerwiegender A-Verstoß, erhöht aber das Risiko für genau die Situationen, die in der Probezeit besonders im Fokus stehen: verspätetes Bremsen, Auffahrunfälle, verpasste Verkehrszeichen. Wer sich früh angewöhnt, das Handgelenk während der Fahrt komplett zu ignorieren, tut sich langfristig einen Gefallen.
6. Fazit
Die Smartwatch mag kleiner sein als ein Smartphone, rechtlich macht das keinen Unterschied. Ein kurzer Blick auf die Uhrzeit ist vermutlich in Ordnung, alles andere fällt unter dasselbe Verbot wie beim Handy – mit denselben Bußgeldern. Am sichersten ist es, Benachrichtigungen während der Fahrt komplett auszublenden.
Du bist noch in der Fahrausbildung und möchtest wissen, welche Regeln während der Fahrstunden gelten? Alle Infos zur Ausbildung findest du auf unserer Übersicht zum Autoführerschein in Aachen. Die nächsten Termine für den Theorieunterricht stehen im Theorieplan.
Fragen zu deiner Ausbildung? Sprich uns einfach direkt an oder komm an einem unserer Standorte in der StädteRegion Aachen vorbei.
1 bussgeldkatalog.org: „Smartwatch am Steuer: Rechtslage 2026″
https://www.bussgeldkatalog.org/smartwatch-am-steuer/
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand September 2026 wieder. Bußgelder und Punktzahlen können sich ändern.