Welche Führerscheinklassen gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Sie möchten Ihren Führerschein machen oder aber Ihre aktuelle Fahrerlaubnis erweitern? In diesen Fällen werden Sie früher oder später über die Führerscheinklassen stolpern. Diese definieren, welches Fahrzeug Sie unter welchen Voraussetzungen führen dürfen und welche Anforderungen Sie dafür erfüllen müssen. In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen vom Moped über den Pkw bis hin zum Traktor. Dazu gesellen sich Sonderformen wie der Führerschein ab 17 (BF17) oder der Mofa-Führerschein.

So kann es für Laien durchaus verwirrend sein, einen Überblick der verschiedenen Führerscheinklassen zu haben. Damit Sie ab jetzt informiert sind, haben wir Ihnen nachfolgend eine Führerscheinklassen Übersicht zusammengestellt und unsere Experten der Fahrschule Aachen Dovermann beraten Sie selbstverständlich jederzeit persönlich.

Welche Führerscheinklassen gibt es nicht mehr?

Gehen wir zurück zum Ende des Jahres 1998. Damals gab es noch die sieben Führerscheinklassen, die in 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5 eingeteilt waren. Seit der EU-Führerscheinreform, dem Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 19. Januar 2013 und der Einführung des EU-Führerscheins gibt es nun 16 Führerscheinklassen sowie Unterklassen. Außerdem kam die neue Führerscheinklasse AM dazu und ersetzt die alten Klassen M und S, welche für gering motorisierte Quads/Trikes, Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor galten. Statt Ziffern finden sich jetzt Buchstaben in der Führerscheinklassen Übersicht.

Welche Führerscheine gibt es heute?

Damit Sie wissen, welche Führerscheinklasse für Ihre Ziele relevant ist, haben wir Ihnen eine Führerschein-Übersicht zusammengestellt, die alle aktuellen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gültigen Führerscheinklassen umfasst.

Pkw (mit Anhänger)

Früher: Führerscheinklasse 3

Heute

Führerscheinklasse B    

  • ab 17 Jahren („Begleitetes Fahren“) / 18 Jahren
  • einschließlich M und in bestimmten Fällen auch L
  • Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen plus Anhängern
  • Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 3,5 Tonnen
  • nicht mehr als acht Personen

Führerscheinklasse BE 

  • ab 17 Jahren („Begleitetes Fahren“) / 18 Jahre
  • Vorbesitz Führerscheinklasse B
  • Anhängern über 750 kg
  • bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse

Kraftrad, Trike und Quad

Früher: Führerscheinklasse 1a, 1b und 4

Heute:

Führerscheinklasse A   

  • ab 24 Jahren
  • ab 21 Jahren für Trikes
  • einschließlich Führerscheinklassen A2, A1 und AM
  • Motorräder oder auch Trikes mit über 50 cm³ Hubraum und einer Motorleistung von mehr als 35 kW
  • für Trikes 15 kW
  • Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h
  • mit Beiwagen

Führerscheinklasse A1 

  • ab 16 Jahren
  • einschließlich Klasse AM
  • zwei- und dreirädrige Leichtkrafträder
  • Hubraum maximal 125 cm³
  • bei Trikes: 50 cm
  • eine Motorleistung bis zu 11 kW
  • bei Trikes: 15 kW

Führerscheinklasse A2 

  • ab 18 Jahren
  • einschließlich Klasse A1 und M
  • zweirädrigen Krafträder mit bis zu 35 kW Motorleistung

Führerscheinklasse AM

  • Ab 16 Jahren/ in einigen Bundesländern ab 15 Jahren
  • neue Klasse aus den „alten“ Klassen M und S
  • zwei-, drei und vierrädrigen Leichtkrafträdern
  • maximal 45 km/h
  • Nutzleistung maximal 4 kW
  • Hubraum maximal 50 cm³

Lkw (mit Anhänger)

Früher: Führerscheinklasse 2 und 3

Heute:

Führerscheinklasse C    

  • ab 21 Jahren
  • einschließlich Fahrzeugklasse C1
  • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Anhänger mit maximal 750 kg Gesamtmasse
  • maximal 8 Personen
  • Voraussetzung Führerschein der Klasse B

Führerscheinklasse C1 

  • ab 18 Jahren
  • Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Anhänger mit maximal 750 kg Gesamtmasse
  • maximal 8 Personen
  • Voraussetzung Führerschein der Klasse B

Führerscheinklasse C1E

  • ab 18 Jahren
  • einschließlich Klassen BE und D1E
  • Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Anhänger über 750 kg Gesamtmasse
  • Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 12 Tonnen
  • Voraussetzung Führerschein der Klasse C1

Führerscheinklasse CE 

  • ab 21 Jahren
  • einschließlich Klassen BE und C1E sowie T und DE
  • Fahrzeuge der Klasse C
  • Anhängern über 750 kg Gesamtmasse
  • Voraussetzung Klasse C

Zudem umfassen die Fahrzeugklassen C1, C1E, C und CE das Führen von Fahrzeugtypen mit besonderer Zweckbestimmung wie:

  • Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
  • Einsatzfahrzeuge der Polizei
  • Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
  • Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks
  • Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
  • Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge
  • Beschuss-geschützte Fahrzeuge
  • Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
  • spezialisierte Verkaufswagen
  • Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
  • Leichenwagen
  • Wohnmobile

Bus (mit Anhänger)

Früher: 3 mit Zusatzerlaubnis für Fahrgastbeförderung

Heute:

Führerscheinklasse D   

  • ab 24 Jahren
  • einschließlich Klasse D1
  • Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Personen
  • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
  • Voraussetzung Klasse B

 

Führerscheinklasse D1 

  • ab 21 Jahren
  • Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 16 Personen
  • maximal 8 Meter Länge
  • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
  • Voraussetzung Klasse B

 

Führerscheinklasse D1E

  • ab 21 Jahren
  • einschließlich Klasse BE
  • Kraftfahrzeugen der Klasse D1
  • Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht
  • Voraussetzung Klasse D1

Führerscheinklasse DE 

  • ab 24 Jahren
  • einschließlich BE und D1E
  • Kraftfahrzeugen der Klasse D
  • Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht
  • Voraussetzung Klasse D

Landwirt, Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Früher: 5

Heute:

Führerscheinklasse L    

  • ab 16 Jahren
  • selbstfahrende land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

 

Führerscheinklasse T    

  • ab 18 Jahren
  • Zugmaschinen mit maximal als 60 L und AM km/h

FAQ: Führerscheinklassen

Die alte Führerscheinklasse 2 erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Dieser Führerschein umfasst die heutigen Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L und T. Was tatsächlich gefahren werden darf, hängt maßgeblich vom Ausstellungsdatum ab.

Bis zur Ablöse durch das neue Buchstabensystem und der Einführung der neuen galt der Führerschein Klasse 3 als Standard-Führerschein. Bis spätestens 2033 müssen alle alten grauen oder rosa „Lappen“ gegen den neuen EU-Scheckkartenführerschein ausgetauscht werden. Dieser umfasst die heutigen Fahrzeugklassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE und L. T nur auf Antrag. Hier gilt das Ausstellungsdatum und der Ausstellungsort.

Alle Autofahrer, die den Führerschein der Fahrzeugklasse Klasse 3 vor dem 1. Januar 1999 abgelegt haben, dürfen Kraftfahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen Gesamtmasse führen. Heute ist das nur mit der Führerscheinklasse C1 möglich.

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