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26/10/2026Licht an: Abblendlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte in der dunklen Jahreszeit richtig einsetzen
Nach der Zeitumstellung wird es früh dunkel, dazu kommen Regen, Nebel und tiefe Wolken. Gerade jetzt kommt es darauf an, gesehen zu werden und selbst gut zu sehen. Viele Fahranfänger sind beim Thema Licht unsicher: Wann reicht Standlicht, wann gehört die Nebelschlussleuchte dazu, und wann blendet das Fernlicht andere?
Wichtig vorab: Bei Dämmerung, Dunkelheit oder sonst schlechter Sicht müssen die vorgeschriebenen Lichter eingeschaltet sein. Nur mit Standlicht zu fahren, ist nicht erlaubt.1
1. Abblendlicht: Wann es Pflicht ist
Die Grundregel steht in § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung: Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet sein. Dazu gehört auch, dass die Leuchten nicht verdeckt oder verschmutzt sind.1 Wird die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert, ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.1
2. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel, Schnee- oder Regenfall mit erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet sein. Für die Nebelschlussleuchte gilt eine strengere Grenze: Sie darf nur benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt.1 Wird die Sicht wieder besser, schaltest du die Nebelschlussleuchte aus, denn sie blendet Fahrer hinter dir.
3. Fernlicht richtig einsetzen
Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung ist Fernlicht untersagt. Du musst außerdem rechtzeitig abblenden, wenn Gegenverkehr kommt, wenn du dicht auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährst oder wenn die Verkehrssicherheit es sonst verlangt.1 Gerade auf den Landstraßen rund um Aachen, im Hohen Venn und in der Eifel, bringt das Fernlicht auf freier Strecke viel Sicht. Dort gilt aber: lieber einmal früher abblenden als einen anderen Fahrer zu blenden. Mehr zu Sichtproblemen findest du in unserem Beitrag zur tiefstehenden Sonne und zu Nebel und Wildwechsel.
4. Der kurze Lichtcheck vor der Fahrt
- Alle Lichter prüfen: Abblendlicht, Rücklicht und Bremslicht müssen funktionieren. Bitte eine zweite Person, beim Bremsen von hinten zu schauen.
- Scheinwerfer sauber halten: Schmutz, Schnee und Streusalz mindern die Leuchtkraft. Das Gesetz fordert ausdrücklich, dass die Leuchten nicht verdeckt oder verschmutzt sind.1
- Hinten mitdenken: Bei manchen Fahrzeugen leuchtet bei Tagfahrlicht nur vorn etwas. Schalte das Abblendlicht bei trüber Sicht selbst ein, damit du auch von hinten gesehen wirst.
- Automatik nicht blind vertrauen: Lichtsensoren reagieren nicht in jeder Situation, zum Beispiel bei Nebel oder Dunst am Tag. Im Zweifel schaltest du das Licht manuell ein.
5. Fazit
Gutes Licht ist einfache Sicherheit. Abblendlicht bei schlechter Sicht, Nebelschlussleuchte nur unter 50 Metern Sicht, Fernlicht nur ohne Blendung. Wer diese Grundregeln beherrscht, ist sichtbarer und fährt in der dunklen Jahreszeit entspannter.
Du willst Fahrsituationen wie diese schon während der Ausbildung gezielt üben, auch bei Dämmerung und Dunkelheit? Alle Infos findest du auf unserer Übersicht zum Autoführerschein in Aachen. Die nächsten Termine für den Theorieunterricht stehen im Theorieplan.
Fragen zu deiner Ausbildung? Sprich uns einfach direkt an oder komm an einem unserer Standorte in der StädteRegion Aachen vorbei.
1 Gesetze im Internet: „§ 17 StVO – Beleuchtung“
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand Oktober 2026 wieder. Vorschriften können sich ändern.