Führerscheinklassen alt und neu – was dürfen Sie, womit fahren?

Seit 2013 gelten die neuen Führerscheinklassen. Die Modifizierungen des neuen Buchstabensystems haben das Ziel, einen einheitlichen Standard in der EU zu schaffen. Der Umtausch der alten Führerscheine ist im vollen Gange, sodass alle Führerscheinklassen von alt auf neu umgestellt werden können. Dennoch herrscht bei Verkehrsteilnehmern große Unsicherheit, was die Führerscheinklassen alt und neu betreffen. Eins vorweg: Ganz gleich, ob alt oder neu, eine einmal erworbene Führerscheinklasse bleibt ein Leben lang bestehen. Das bedeutet, selbst wenn Sie heute die alte Führerscheinklasse 3 nicht mehr erwerben können, bleiben alle erweiterten Fahrqualifikationen der alten Führerscheinklassen auch bei Umschreiben auf den neuen Führerschein B bestehen.

Dennoch gilt es jetzt auf Befristungen, Beschränkungen und erlaubte Fahrzeugarten zu achten, sodass der Umstieg der Führerscheinklassen von alt auf neu reibungslos gelingt. Wir geben Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Aspekte, die Sie beachten sollten.

Was hat es mit Führerscheinklassen alt und neu auf sich?

Am 19. Januar 2013 trat die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft und ersetzte die früheren Klassen 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5 in die heute geltenden 16 Führerscheinklassen sowie Unterklassen. Neu dazu kam die Führerscheinklasse AM für gering motorisierte Quads, Trikes und Mofas oder Fahrräder mit Hilfsmotor, die statt der früheren Klassen M und S gilt. Ziel der Führerscheinreform ist es, dass jeder Fahrer einen EU-weit gültigen Standardführerschein besitzt.

Damit geht einher, dass alle Führerscheine mit den Führerscheinklassen alt in die neu gültigen Führerscheinscheckkarten bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Obwohl die Einführung der neuen Führerscheinklassen einige Jahre zurückliegt, sind viele Kraftfahrer verunsichert, welche Führerscheinklassen des alten Führerscheins in die neuen Klassen übertragen werden und welche Fahrzeuge noch gefahren werden dürfen.

Wir möchten Ihnen in Hinblick auf die Führerscheinklassen alt und neu einige Sorgen nehmen – In vielen Fällen profitieren Sie sogar von der Umstellung! Denn die Fahrqualifikationen Ihrer einmal erworbenen Führerscheinklasse alt bleiben auch bei neu bestehen. Sie müssen beispielsweise keine erneute Prüfung ablegen, die heute notwendig ist, um einen Anhänger mit Ihrem Pkw ziehen zu dürfen.

Führerscheinklassen alt und neu – ein Vergleich

Nachfolgend haben wir den Führerscheinklassen alt gegenüber neu einen Vergleich unterzogen:

Klasse alt Klasse neu
Führerscheinklasse 1 A, A2, A1, AM, L
Führerscheinklasse 1a A, A2, A1, AM, L
Führerscheinklasse 1b A1, AM, L
Führerscheinklasse 2 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
Führerscheinklasse 3 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag)
Führerscheinklasse 4 A1, AM, L
Führerscheinklasse 5 AM, L

Ferner gilt bei den neuen Führerscheinklassen, dass Sie einen extra Anhängerführerschein absolvieren müssen, wenn Sie einen Anhänger von 750 kg und maximal 3,5 Tonnen mit einem Kraftfahrzeug ziehen wollen. Diese tragen die Kennzeichnung E wie BE beim Pkw.

Mit welcher Führerscheinklasse alt dürfen Sie auch mit den Führerscheinklassen neu fahren?

Grundsätzlich können Sie sich an der nachfolgenden Auflistung der alten Führerscheinklassen orientieren, die zeigt, was Sie fahren dürfen. In manchen Fällen richtet sich diese jedoch nach dem Erwerbszeitpunkt und teils Erwerbsort aus. Informieren Sie sich am besten rechtzeitig beim Kraftfahramt oder lassen Sie sich von unseren Experten der Fahrschule Aachen Dovermann beraten.

Führerscheinklassen alt Was durften Sie damit fahren?
1 1
1a 1a
1b Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW
2 Kfz über 7,5 Tonnen und Züge mit mehr als drei Achsen
3 Kfz bis 7,5 Tonnen und Züge mit höchstens drei Achsen
4 Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 km/h
5 Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h
Arbeitsmaschinen bis 25 km/h und Krankenfahrstühle

FAQ: Führerscheinklassen alt und neu

Während die Führerscheinklassen alt in Ziffern angegeben wurden, ist das neue System buchstabenbasiert. Ferner wurden aus sieben Führerscheinklassen 16 Führerscheinklassen.

Ja, neben den Bezeichnungen haben sich auch einige gesetzliche Bestimmungen verändert. So müssen Sie heute, anders als bei den Führerscheinklassen alt, eine extra Prüfung ablegen, um mit einem Kraftfahrzeug einen Anhänger zu ziehen. Das Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen für die Führerscheinklasse 3 wurde auf für Klasse B auf 3,5 Tonnen reduziert.

Als Besitzer eines alten Führerscheins können Sie aufatmen. Dieser ist immer noch gültig und zwar im gesamten Umfang. Das bedeutet, eine einmal erworbene Erlaubnis bleibt auch mit der Umschreibung der Führerscheinklassen alt in neu entsprechend bestehen und Sie können, sofern es keine besonderen Bedingungen gibt, alle Führerscheinklassen fahren, die Sie bisher fahren durften.

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