Mit der neuen Reform und EU-weiten Vereinheitlichung des Führerscheins wurden die bis dato geltenden Führerscheinklassen durch das neue System ersetzt. In diesem Zuge wurde auch die Führerscheinklasse 4 angepasst und gilt seit dem Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung im Jahr 2013 als veraltet. Wer noch einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde und die Führerscheinklasse 4 umfasst, hat bis zum 19. Januar 2033 diesen in das neue Format des EU-Führerscheins umzutauschen.
Die Führerscheinklasse 4 gilt danach als alt, was aber hat es nun mit der neuen Führerscheinklasse analog zu 4 auf sich, worauf müssen Sie bei der Umschreibung achten und was dürfen Sie im Anschluss noch fahren? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag. Falls Sie trotzdem noch Rückfragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Was ist die Führerscheinklasse 4?
Mit der inzwischen veralteten Führerscheinklasse 4 haben Sie die Berechtigung erworben, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm zu führen, die ferner nicht mehr als 50 km/h Leistung erbringen. Weiterhin sind Fahrräder mit einem Hilfsmotor Teil des Führerscheins 4. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist dieser daher auch als Moped- oder Rollerführerschein bekannt. Je nach Ausstellungsort, ob in der DDR oder der BRD, und Zeitraum können die Angaben der Führerscheinklasse 4 unterschiedlich sein.
Seit der Führerscheinreform gilt die Führerscheinklasse 4 als alt und ist heute in diesem Umfang nicht mehr möglich. Bis 2033 sind alle Fahrerlaubnisinhaber dazu angehalten, ihre alten „Lappen“ auf die neue EU-Führerscheinscheckkarte umschreiben zu lassen. Was bedeutet das nun für Ihren Führerschein 4?
Führerscheinklasse 4 in neuen Führerschein umschreiben lassen: das müssen Sie beachten
Die EU-weite Vereinheitlichung der Fahrerlaubnis trat bereits 2013 in Kraft und sorgte dafür, dass die Fahrzeugklassen 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5 durch die heute neuen 16 Führerscheinklassen ersetzt wurden. Außerdem wurde die Führerscheinklasse AM neu eingeführt. Bis 2033 läuft die Umstellung und Umschreibung der rosa und grauen Papierführerscheine in das neue Format auf Hochtouren.
Die Führerscheinklasse 4 entspricht heute der neu eingeführten Führerscheinklasse AM. Aber keine Sorge – Sofern Sie einen Führerschein 4 einmal erworben haben, müssen Sie die neue AM-Prüfung nicht erneut ablegen.
Beim Umschreiben der Führerscheinklasse 4 alt gilt für den Führerschein 4, der zwischen 1954 und 1980 in der BRD erworben wurde, dass Sie Fahrzeuge der Klasse A1 fahren dürfen, solange diese den Bestimmungen der Schlüsselzahl 79.05 genügen (Leistungsgewicht mindestens 0,1). Haben Sie hingegen die Führerscheinklasse 4 in der DDR abgelegt, erhalten Sie ferner die Erlaubnis, Lkw bis 7,5 Tonnen und einem dreiachsigen Anhänger bis maximal 1,2 Tonnen zu fahren. Ebenso sind Sie berechtigt, Busse unter 7,5 Tonnen zu führen, wenn Sie darin keine Passagiere befördern.
Aber Achtung: Haben Sie einen DDR-Führerschein vor 1957 erworben, erhalten Sie nur die aktuellen Klassen AM, A1, A2, A, B und L. Somit fallen die Lkw-Klassen weg.
Sobald Sie Ihre Führerscheinklasse 4 alt gegen neu umschreiben lassen, erhalten Sie darüber hinaus den L-Führerschein. Mit diesem können Sie folgende Gefährte fahren:
- Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
- Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 ccm
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einachsigem Anhänger, bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
Achten Sie bei der Umschreibung Ihrer Führerscheinklasse 4 darauf, dass die Schlüsselzahlen 174 und 175 ergänzt werden. Nur dann sind Sie offiziell dazu berechtigt.
Wie sieht es mit Quads bei der neuen Führerscheinklasse 4 aus?
Mit einer alten Führerscheinklasse 4 können Sie auch Quads, die als Kleinkrafträder gelten, führen. Die Höchstgeschwindigkeit darf jedoch maximal 45 km/h und deren Hubraum maximal 50 ccm betragen. Wer heute ein Quad fahren möchte, muss den AM-Schein ablegen, sofern kein Autoführerschein vorhanden ist.
Seit 2013 gelten Trikes als Motorrad. Daher muss mindestens die Fahrerlaubnisklasse A oder A1 vorliegen. Je nach Zeitraum und Ort sind bei dem Führerschein 4 diese Fahrzeugklassen ebenso enthalten.
FAQ: Führerscheinklasse 4
Was darf ich mit der Führerscheinklasse 4 fahren?
- Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Fahrräder mit einem Hilfsmotor
In welche Fahrzeugklassen Ihr Führerschein 4 konkret umgeschrieben wird, hängt vom Ausstellungsort (BRD oder DDR) sowie Zeitraum ab.
Wozu dienen die Schlüsselzahlen?
Die Schlüsselzahlen einer Fahrerlaubnis erweitern oder schränken diese ein.
Muss ich meinen alten Führerschein 4 umschreiben lassen?
Die Vereinheitlichung aller Führerscheine soll bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Je nach Art des alten Führerscheins und dem Geburtsjahr gelten verschiedene Fristen, die Sie für den Umtausch von Ihrer Führerscheinklasse 4 in den neuen EU-Führerschein beachten müssen. Kümmern Sie sich daher am besten frühzeitig um das Umschreiben. Beachten Sie dabei auch, dass der gesamte Umfang der Fahrzeugklasse 4 entsprechend den Richtlinien übertragen und die Schlüsselzahlen eingetragen werden.