Digitaler Fahrtenschreiber: Eingabe der Länderkennung bei Grenzüberquerung

Digitaler Fahrtenschreiber: Eingabe der Länderkennung bei Grenzüberquerung

Mit Wirkung vom 2. Februar 2022 muss der Fahrer auch das Symbol des Landes in den Fahrtenschreiber eingeben, in das er nach Überqueren einer Grenze eines Mitgliedstaats einreist, und zwar zu Beginn seines ersten Halts in diesem Mitgliedstaat. Der erste Halt erfolgt auf dem nächstmöglichen Halteplatz an oder nach der Grenze. Wird die Grenze eines Mitgliedstaats mit dem Fährschiff oder der Eisenbahn überquert, so gibt er das Symbol des Landes im Ankunftshafen oder -bahnhof ein. Die Fahrer brauchen die Angaben  nicht zu machen, wenn der Fahrtenschreiber dies automatisch aufzeichnet. Aktuell ist noch kein Gerät auf dem Markt das dies vollautomatisch macht.

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