Für die Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten – EG-Sicherheitsberater - ist die Teilnahme an einem von der Industrie- und Handelskammer ( IHK ) anerkannten Lehrgang Voraussetzung.
Der Lehrgang findet an drei Tagen statt und umfasst den Allgemeinen Teil den Besonderen Teil "Straße" sowie zusätzlich bei Bedarf den Besonderen Teil "Schiene". Die gemäß § 5 Abs. 1 vorgeschriebene Prüfung wird im Anschluss von der IHK abgenommen.
Sie erhalten für den dreitägigen Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen IHK einen EG-Schulungsnachweis mit einer Gültigkeit von 5 Jahren. Vor Ablauf dieser Gültigkeit können Sie eine zweitägige Fortbildungschulung besuchen. |