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Flyer:
UMSCHULUNG ZUM BERUFSKRAFTFAHRER
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Flyer:
LKW Fahrerqualifizierung
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>>>Diese Unterlagen brauche ich für den Behördengang


Die Führerscheinklassen
Klasse / Fahrzeugart Alter Voraussetzung Eingeschlossen Bemerkung
A1
Krafträder mit 125cm³ bis 11 kw 16 Jahre keine M - beschränkt auf 80 km/h
für 16 und 17 jährige
A
Krafträder, auch mit Beiwagen
über 50 cm³ oder 45 km/h
18 Jahre keine A1, M - Zwei Jahre leistungsbeschränkt bis
25 kw und bis 0,16 kw/kg (Leistung/Lm.)
- Direkteinstieg ab 25 Jahre
B
Kraftwagen bis 3,5 t z.G.
bis 8 Sitzplätze(außer Fahrersitz)
18 Jahre keine L, M - Anhänger bis 0,75 t z.G.
- Züge bis 3,5 t z.G. (z.G. Anhänger nicht größer als Lm. Zugfahrzeug)
C1
Kraftwagen über 3.5 t z.G. bis 7,5 t z.G.
bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
18 Jahre B keine - Anhänger bis 0,75 t z.G.
- befristet Gültig
C
Kraftwagen bis 3,5 t z.G.
bis 8 Sitzplätze(außer Fahrersitz)
18 Jahre B C1 - Anhänger bis 0,75 t z.G.
- unter 21 Jahre keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschließlich Anhänger)
D1
Omnibusse über 8 bis 16 Sitzplätze
(außer Fahrersitz)
21 Jahre B keine - Anhänger bis 0,75 t z.G.
- befristet Gültig
D
Omnibusse über 8 Sitzplätze
(außer Fahrersitz)
21 Jahre B D1 - Anhänger bis 0,75 t z.G.
- befristet Gültig
BE
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t z.G.
(sofern Zug nicht unter B fällt)
18 Jahre B keine - Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der z.G. des Zugfahrzeugs betragen
C1E
Züge aus C1-Zugfahrzeug
und Anhänger über 0,75 t z.G
18 Jahre C1 BE sowie D1E
oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden
- Züge bis 12 t z.G. (z.G. Anhänger nicht größer als Lm. Zugfahrzeug)
-unter 21 Jahre keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschließlich Anhänger)
CE
Lastzüge und Sattelzüge 18 Jahre C BE, C1E, T
sowie D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden
- unter 21 Jahre keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschließlich Anhänger)
- befristet Gültig
D1E
Züge aus D1-Zugfahrzeug
und Anhänger über 0,75 t z.G.
21 Jahre D1 BE sowie C1E, sofern C1 vorhanden - Züge bis 12 t z.G. (z.G. Anhänger nicht größer als Lm. Zugfahrzeug)
- befristet Gültig
DE
Züge aus D-Zugfahrzeug
und Anhänger über 0,75 t z.G.
21 Jahre D BE, D1E sowie C1E, sofern C1 vorhanden - befristet Gültig
L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Stapler) bis 25 km/h 16 Jahre keine keine - auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 40 km/h
16 Jahre keine L, M - auch mit Anhängern
- Zugmaschinen beschränkt auf 40 km/h für 16 und 17-jährige
M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit
Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h
16 Jahre keine keine - auch Lastendreiräder bis 150 kg Lm.
- kein Eintrag bei Prüfung auf KFZ mit automatischer Kraftübertragung
Mofa
Einspurige, Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor -auch ohne Trettkurbeln- wenn ihre Bauart gewähr dafür bietet, das die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt 15 Jahre keine keine -besondere Sitze für die Mitnahme von Kinder unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht werden
- Mindestalter 16 Jahre
Legende: z.G. = zulässige Gesamtmasse / Lm. = Leermasse